Allgemeine Geschäftsbedingungen

EVENTURION

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eventurion ONE GmbH
Franzensplatz 7, 07381 Pößneck
HRB 523956 – Amtsgericht Jena
Geschäftsführer: Stephan Bodenbinder

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Miet-, Dienstleistungs-, Beratungs- und Werkverträge zwischen der Eventurion ONE GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Mieter“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Eventurion ONE GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Bestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Übergabe der Mietgegenstände zustande.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Mietgegenstände und Eigentum

3.1 Sämtliche Mietgeräte und Materialien bleiben Eigentum der Eventurion ONE GmbH.
3.2 Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältiger und sachgemäßer Behandlung der Geräte.
3.3 Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
3.4 Veränderungen an den Geräten (z. B. Bekleben, Umbauten) sind nicht zulässig.

4. Mietdauer

4.1 Die Mietdauer beginnt mit Übergabe und endet mit vollständiger Rückgabe der Geräte.
4.2 Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, wird pro weiterem Tag der volle Tagesmietpreis berechnet.
4.3 Mietverlängerungen müssen rechtzeitig und schriftlich angefragt werden.

5. Übergabe, Rückgabe und Mängel

5.1 Der Mieter bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte bei Übergabe.
5.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.3 Schäden, fehlende Teile oder Verschmutzungen, die über normale Nutzung hinausgehen, werden nach Aufwand bzw. Wiederbeschaffungswert berechnet.
5.4 Bei Rückgabe wird die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft.

6. Haftung des Mieters

6.1 Der Mieter haftet während der Mietzeit für sämtliche Schäden, Verlust oder Diebstahl der Geräte, unabhängig vom Verschuldensgrad.
6.2 Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen, Personal, Gäste oder Besucher entstehen.
6.3 Die Haftung umfasst Reparatur- und Reinigungskosten sowie den Wiederbeschaffungswert.
6.4 Empfehlenswert ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

7. Dienstleistungen: Aufbau, Abbau, Betreuung

7.1 Wird Eventurion ONE GmbH mit Aufbau, Abbau oder technischer Betreuung beauftragt, so ergibt sich der Leistungsumfang aus der schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Der Auftraggeber stellt sicher:

freien Zugang zu allen Veranstaltungsflächen

ausreichende Stromkapazitäten und Versorgung

Einhaltung aller behördlichen Auflagen

trockene und sichere Installationsbedingungen
7.3 Wartezeiten, Verzögerungen oder Zusatzaufwand, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden nach Aufwand berechnet.
7.4 Für Ausfälle aufgrund unzureichender Stromversorgung, Wetterereignisse, unsicherer Aufbauten des Kunden oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen.
8.3 Der Auftragnehmer kann Vorkasse oder eine angemessene Kaution verlangen.
8.4 Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

9. Stornierungsbedingungen

9.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
9.2 Es gelten folgende Stornogebühren:

bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei

29–14 Tage vorher: 25 % des Auftragswertes

13–7 Tage vorher: 50 % des Auftragswertes

ab 6 Tagen vorher: 100 % des Auftragswertes

9.3 Fremdleistungen (z. B. Subunternehmer, Technikdienstleister, Locations) werden bei Stornierung in voller Höhe berechnet, sofern diese nicht stornierbar sind.

10. Höhere Gewalt

10.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Krankheit, behördliche Anordnungen, Pandemien) entbinden beide Parteien von der Leistungspflicht.
10.2 Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.

11. Haftung des Auftragnehmers

11.1 Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur gehaftet für:

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Schadenshöhe beschränkt auf den vorhersehbaren typischen Schaden
11.3 Keine Haftung besteht für:

entgangenen Gewinn

Produktions-/Umsatzausfälle

mittelbare Schäden
11.4 Bei technischen Ausfällen beschränkt sich die Haftung auf den Mietpreis der betroffenen Komponente.

12. Versicherung

12.1 Der Auftraggeber ist selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
12.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungen für den Auftraggeber abzuschließen.

13. Datenschutz

Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung der Eventurion ONE GmbH.

14. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Pößneck.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.