Allgemeine Geschäftsbedingungen
EVENTURION
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eventurion ONE GmbH
Franzensplatz 7, 07381 Pößneck
HRB 523956 – Amtsgericht Jena
Geschäftsführer: Stephan Bodenbinder
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Miet-, Dienst-, Werk-, Beratungs- und Veranstaltungsleistungen
zwischen der Eventurion ONE GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Mieter“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Eventurion ONE GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
– schriftliche Auftragsbestätigung,
– Annahme eines Angebots (auch per E-Mail),
– tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung oder
– Übergabe der Mietgegenstände.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Mietgegenstände und Eigentum
3.1 Sämtliche Mietgeräte, Technik, Materialien und Zubehör bleiben uneingeschränktes Eigentum der Eventurion ONE GmbH.
3.2 Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältiger, sachgemäßer und bestimmungsgemäßer Nutzung der Mietgegenstände.
3.3 Eine Weitergabe, Untervermietung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
3.4 Veränderungen an den Mietgegenständen (z. B. Bekleben, Umbauten, Manipulationen) sind nicht gestattet.
4. Mietdauer
4.1 Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit deren vollständiger Rückgabe.
4.2 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird für jeden angefangenen weiteren Tag der volle Tagesmietpreis berechnet.
4.3 Mietverlängerungen bedürfen der rechtzeitigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5. Übergabe, Rückgabe und Mängelanzeige
5.1 Der Mieter bestätigt mit Übernahme der Mietgegenstände deren ordnungsgemäßen, funktionsfähigen Zustand, sofern keine Mängel angezeigt werden.
5.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.3 Schäden, fehlende Teile, starke Verschmutzungen oder Funktionsstörungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden dem Mieter nach Aufwand oder Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
5.4 Die Rückgabe erfolgt nach Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit.
6. Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter haftet während der Mietzeit für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände, unabhängig vom Verschuldensgrad.
6.2 Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch Mitarbeiter, Beauftragte, Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden.
6.3 Die Haftung umfasst Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten.
6.4 Der Abschluss einer Veranstaltungs- bzw. Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
7. Dienstleistungen (Aufbau, Abbau, Betreuung)
7.1 Wird der Auftragnehmer mit Aufbau, Abbau oder technischer Betreuung beauftragt, ergibt sich der Leistungsumfang aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Der Auftraggeber stellt sicher:
a) freien Zugang zu allen Veranstaltungs- und Aufbauflächen,
b) eine ausreichende, sichere und fachgerecht abgesicherte Stromversorgung, mindestens einen CEE-Anschluss mit 16 A Absicherung, sofern nicht abweichend vereinbart,
c) dass sämtliche Stromanschlüsse den geltenden technischen Vorschriften entsprechen und während Aufbau, Betrieb und Abbau dauerhaft verfügbar sind,
d) trockene, sichere und geeignete Installationsbedingungen,
e) dass die Veranstaltungsfläche zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt vollständig geräumt und nutzbar ist,
f) dass der Untergrund eben, tragfähig und für Bühnen-, Traversen- und technische Konstruktionen geeignet ist,
g) rechtzeitig verfügbare Zufahrten, Ladezonen und Aufstellflächen für Transportfahrzeuge,
h) die rechtzeitige Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und behördlichen Auflagen,
i) einen weisungsbefugten Ansprechpartner vor Ort, der während Aufbau, Veranstaltung und Abbau erreichbar ist.
7.3 Wartezeiten, Verzögerungen oder Zusatzaufwand, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden nach Aufwand berechnet.
7.4 Fremdgewerke und Dritte
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Schäden oder Einschränkungen, die durch andere Gewerke, Dienstleister, Künstler, Aussteller
oder sonstige Dritte verursacht werden.
7.5 Unterbrechung aus Sicherheitsgründen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Aufbau, Betrieb oder Abbau jederzeit zu unterbrechen oder einzustellen, wenn Gefahr für Personen, Material oder Technik besteht.
7.6 Änderungen während des Aufbaus
Änderungen am Leistungsumfang oder an der technischen Planung während des Aufbaus bedürfen der vorherigen Abstimmung und können zusätzliche
Kosten verursachen.
7.7 Witterung und äußere Einflüsse
Bei Veranstaltungen im Außenbereich können witterungsbedingte Einflüsse (z. B. Wind, Regen, Hitze, Kälte) den Aufbau oder Betrieb beeinträchtigen.
Hieraus resultierende Einschränkungen begründen keine Haftungsansprüche.
7.8 Keine Verantwortung für Veranstaltungsablauf
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Veranstaltungsablauf, den Einsatz von Künstlern, das Publikum oder organisatorische
Entscheidungen des Auftraggebers.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
8.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens innerhalb von 7 Tagen, ohne Abzug fällig.
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorkasse oder eine angemessene Kaution zu verlangen.
8.4 Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Stornierungsbedingungen
9.1 Stornierungen bedürfen der Schriftform.
9.2 Es gelten folgende Stornogebühren:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
29–14 Tage vorher: 25 % des Auftragswertes
13–7 Tage vorher: 50 % des Auftragswertes
ab 6 Tage vorher: 100 % des Auftragswertes
9.3 Bereits gebuchte Fremdleistungen (z. B. Subunternehmer, Technik, Locations) werden bei Stornierung in voller Höhe berechnet, sofern sie nicht kostenfrei stornierbar sind.
10. Höhere Gewalt
10.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Krankheit, behördliche Anordnungen, Pandemien) entbinden beide Parteien von der Leistungspflicht.
10.2 Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
11. Haftung des Auftragnehmers
11.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions- oder Umsatzausfälle sowie mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
11.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
11.5 Bei technischen Ausfällen beschränkt sich die Haftung maximal auf den Mietpreis der betroffenen Leistung.
12. Versicherung
12.1 Der Auftraggeber ist selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
12.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungen für den Auftraggeber abzuschließen.
13. Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Eventurion ONE GmbH, abrufbar über die Website.
14. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Pößneck.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.